Dieses Eingeständnis wurde Anfang 2010 nicht von Sozialverbänden, sondern von der Bundesagentur für Arbeit verbreitet. Kurz in Zahlen: Von ca. 830.000 eingelegten Widersprüchen waren 301.000 fehlerhaft und damit 37% der geprüften Bescheide falsch, von weiteren 142.000 durchgeführten Klagen waren 56.000 erfolgreich (39%). Von den so überprüften Bescheiden waren damit 43% fehlerhaft. Auf 25 Millionen ergangene Bescheide hochgerechnet heißt dies, dass ca. 10 Millionen Bescheide fehlerhaft sein könnten (statistisch sein müssten). Der Donauwörther Rechtsanwalt Michael Langhans beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Sozialrecht – und hilft beim „Kampf“ mit Anträgen oder der Bewertung der seitenlangen Bescheide. Für den „Donauwörther“ hat Rechtsanwalt Michael Langhans die häufigsten möglichen Fehler bei Harzt-IV-Bescheiden, die bares Geld kosten können, zusammengefasst:
1. Unzutreffende Sanktionen: Trotz unzureichender Beratung oder Rechtsfolgenbelehrung werden Sanktionen wie Reduzierungen um 30% – 100% ausgesprochen, obwohl eine Sanktion nach Rechtsprechung des BSG (Bundessozialgerichtes) nicht erfolgen dürfte.
2. Falsche und unterbliebene Beratung: Unzutreffende Aussagen führen dazu, dass Anträge (z.B. auf Zuschläge) nicht erfolgen.
3. Post: Viele Briefe (Meldungen und Bewerbungsnachweise) kommen nicht an. Tipp: nur per Einschreiben versenden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben.
4. Wohnraum: Die Wohnung soll zu teuer sein. Dabei kennt das Gesetz keine absoluten Zahlen, nur „angemessene“ und „unangemessene“ Wohnungen.
5. Heizkosten: Nebenkostennachzahlungen sind ebenfalls Heizkosten und zu übernehmen – soweit angemessen. Unangemessene Heizkosten ergeben sich anhand einer konkreten Wohnung, niemals aufgrund statistischer Werte.
6. Einkommenshöhe: Es wird zu viel Einkommen angenommen oder Einkommen von Kindern unzutreffend berücksichtigt.
7. Freibeträge: Es werden fehlerhaft Zuverdienstfreibeträge nicht berücksichtigt.
8. Zuschläge vergessen: Es gibt diverse Zuschläge für vorherige Leistungsbezieher von ALG I oder für Fortbildung. Nachfragen lohnt sich!
9. Vermögensfreibeträge: Gerne wird das Auto mit einem überhöhten Wert berücksichtigt, so dass Barreserven aufgebraucht werden müssen – auf Internetdatenbanken wie mobile.de überprüfen!
10. Missverständliche Bescheide: Oft gibt es 3-4 Bescheide für denselben Zeitraum. Wer den Überblick verliert, verliert Geld.

Der Donauwörther Rechtsanwalt informiert weiter: „Als Leistungsempfänger nach dem SGB II haben Sie Anspruch auf einen Berechtigungsschein und damit auf die durch den Staat bezahlte anwaltliche Beratung.“


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